ARCHIV
Im Artikel-Archiv finden Sie alle auf muchowitsch.de publizierten Artikel in ihrer chronologischen Erscheinungsweise.
Die im Artikel aufgeführte Datumsangabe gibt den Monat und das Jahr der Veröffentlichung wieder.
Autoren der Artikel sind:
A.M. - Andreas Muchowitsch, Unternehmensberater, Dresden
A.R. - Anika Richter, Steuerberaterin, Dresden
K.M. - Dr. Kerstin Muthers, Rechtsanwältin, Lingen
Aktuelles
Förderung
12/2011 - A.M.
ÄNDERUNGEN BEIM GRÜNDUNGSZUSCHUSS
Durch Änderungen des Sozialgesetzbuches III treten gravierende Veränderungen beim Gründungszuschuss ein. Diese Neuregelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 27. Dezember 2011. Beim Gründungszuschuss wird es sich ab sofort um eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit handeln, das heißt es besteht kein Rechtsanspruch mehr auf diese Förderleistung.
Zum Zeitpunkt der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss nunmehr noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen (bisher: 90 Tage) bestehen.
Als Gründungszuschuss leistet die Agentur für Arbeit für eine Dauer von sechs Monaten (bisher: neun Monat) den Betrag, den der Arbeitslose (Gründer) als Arbeitslosengeld zuletzt bezogen hat zuzüglich monatlich 300,00 Euro. Nach diesem Zeitraum kann der Gründungszuschuss in Höhe von monatlich 300,00 Euro für weitere neun Monate (bisher: sechs Monate) gewährt werden, wenn die geförderte Person ihre Geschäftstätigkeit darlegen kann.
Steuern
12/2011 - A.R.
ERHÖHTE UMSATZGRENZE BEI IST-VERSTEUERUNG
Gemäß § 20 Umsatzsteuergesetz (UStG) kann die Ist-Versteuerung beantragt bzw. vorgenommen werden, wenn unter anderem der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr eine bestimmte Größe nicht überschritten hat. Die Umsatzgröße wurde durch Änderung des Gesetzes dauerhaft und bundeseinheitlich auf 500.000,00 Euro festgelegt. Diese Entscheidung trägt wesentlich zu einer Verbesserung der Liquidität vor allem kleinerer Unternehmen bei, da mit Nutzung der Ist-Versteuerung Umsatzsteuerbeträge erst nach Zahlung durch Kunden an das Finanzamt abgeführt werden müssen.
Steuern
12/2011 - A.R.
VEREINFACHUNG BEI ONLINE-RECHNUNGEN
Bei elektronisch übermittelten Rechnungen kann rückwirkend zum 1. Juli 2011 auf die Signatur verzichtet werden - sie ist nunmehr fakultativ. Ein Vorsteuerabzugsverbot im Fall des Fehlens dieser „elektronischen Unterschrift“ bei Onlinerechnungen besteht nicht mehr. Elektronische Rechnungen sind jetzt auf dem Postweg versandten Rechnungen gleichgestellt, sofern die Voraussetzungen der Finanzverwaltung erfüllt werden.
Aktuelles - In eigener Sache
09/2011 - A.M.
ZWEIGSTELLE IM EMSLAND
Die Andreas Muchowitsch Unternehmensberatung GmbH ist seit 1. September 2011 mit einer Zweigstelle in Niedersachsen vertreten. Das Büro befindet sich auf der Kuhstraße 32 in 49716 Meppen. Damit kann eine noch intensivere Betreuung unserer Klienten vor allem aus den westlichen Teil Niedersachsens erfolgen. Eine Kontaktaufnahme oder Terminabsprachen können über die auf unserer Homepage veröffentlichten Kontaktmöglichkeiten erfolgen.
Förderung
05/2011 - A.M.
ÄNDERUNGEN BEIM GRÜNDERCOACHING DEUTSCHLAND
Zum 01.04.2011 sind Änderungen beim Gründercoaching Deutschland eingetreten. Diese beziehen sich insbesondere auf Antragstellung und Abrechnung des Gründercoaching sowie auf die Zulassungsvoraussetzungen für Berater. Das Verfahren bei der Antragstellung auf das Gründercoaching für Anträge ab dem 01.04.2011 wurde erleichtert. Im Antrag sind bereits der mit dem Coaching beauftragte Berater, die Anzahl der Tagewerke und das Honorar aufzuführen. Zeitgleich mit dem Antrag ist über den KfW-Regionalpartner der Coachingvertrag einzureichen.
Die Abrechnung des Coaching erfolgt nunmehr über einen Schlussverwendungsnachweis mit Einreichen von Unterlagen, ein erneutes Gespräch mit dem Regionalpartner der KfW entfällt somit. Eine schnellere Bearbeitung der Abrechnungsunterlagen als bisher kann damit angenommen werden.
Als Coach können nur noch selbständige Berater bzw. beauftragte Beratungsunternehmen tätig werden, deren überwiegender Geschäftszweck auf die entgeltliche Unternehmensberatung ausgerichtet ist.
Einzelheiten zum Gründercoaching finden Sie bei muchowitsch.de unter der Rubrik Informationen->Existenzgründung->Förderung.
Finanzierung
03/2011 - A.M.
ÄNDERUNGEN BEIM KFW-STARTGELD ZUM 01.04.2011
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat die Konditionen des bisherigen Startgeldes geändert. Ab dem 01.04.2011 gibt es den "KfW-Gründerkredit - StartGeld". Der Kreditbetrag wurde auf 100.000 Euro erhöht. In diesem Rahmen ist eine Finanzierung von Betriebsmitteln bis maximal insgesamt 30.000 Euro möglich. Ein höherer Investitionsbetrag ist möglich, wenn der über 100.000 Euro liegende Betrag aus Eigenmitteln finanziert wird.
Das Angebot richtet sich an Gründer, Freiberufler und kleine Unternehmen bis zu drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Das Darlehen kann auch im Nebenerwerb gewährt werden, wenn dieser mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist.
Die Kreditlaufzeiten betragen bis zu 5 Jahren mit höchstens einem tilgungsfreien Jahr bzw. bis zu 10 Jahren mit höchstens zwei tilgungsfreien Jahren. Eine vorzeitige außerplanmäßige Tilgung ist jederzeit gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent. Die KfW gewährt der durchleitenden Hausbank eine 80prozentige Haftungsfreistellung.
Detaillierte Informationen sind unter www.kfw.de zu finden.
Personal
03/2011 - A.M.
PAUSCHALBEITRAG FÜR GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE IM JAHR 2011
Der Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte im gewerblichen Bereich hat sich zum 01.01.2011 geändert. Die Höhe des Pauschal-Sozialversicherungsbeitrages und der -Steuer beträgt in diesem Jahr 30,74 Prozent. Darin enthalten sind 15 % Pauschalbeitrag zur Renten- und 13 % Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung sowie 0,6 % Umlage 1 und 0,14 % Umlage 2. Hinzu kommt die Pauschsteuer von 2 % (soweit die Steuer nicht nach Lohnsteuerkarte berechnet wird). Der Beitrag zur KV entfällt, wenn der geringfügig Beschäftigte einer privaten Krankenversicherung angehört.
Detaillierte Informationen sind unter www.minijob-zentrale.de zu finden.
Versicherungen
01/2011 - A.M.
NEUE BEITRÄGE ZUR FREIWILLIGEN ARBEITSLOSENVERSICHERUNG
Die Beiträge zur Freiwilligen Arbeitslosenversicherung wurden zum 1. Januar 2011 angehoben. Sie betragen für selbständig Tätige 38,33 Euro (West) und 33,60 Euro (Ost).
Steuern
01/2011 - A.M.
HÄUSLICHES ARBEITSZIMMER
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2007 wieder bis zu einer Höhe von 1.250,00 Euro als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abgezogen werden, auch wenn dieses Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Dies gilt für die Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers für eine betriebliche oder berufliche Tätigkeit, wenn für diese Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Darauf hat das Bundesministerium der Finanzen hingewiesen.
