BAFA-BERATUNGSFÖRDERUNG
von unternehmensberatungen für kleine und mittlere unternehmen sowie freie berufe
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freie Berufe können ab einem Jahr nach Gründung für in Anspruch genommene Unternehmensberatung eine Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten.
Förderfähig sind unter anderem:
- allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
- Technologie- und Innovationsberatungen zur Klärung der Chancen und Risiken von Innovation und Anwendung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen
- Kooperationsberatungen zur zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit, um Unternehmen in die Lage zu versetzen, ihre Innovationskraft und Leistung zu steigern
- Beratungen für Unternehmen, die von einer Unternehmerin geführt werden, zu allen Fragen der Unternehmensführung
- Beratungen für Unternehmen, die von Migrantinnen oder Migranten geführt werden, zu allen Fragen der Unternehmensführung.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den vom Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Der Zuschuss beträgt in den alten Bundesländern einschließlich Berlin 50 Prozent und in den anderen Bundesländern 75 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens jedoch 1.500,00 Euro je Beratung. Die Gesamtförderhöhe bei mehreren allgemeinen Beratungen beträgt 3.000,00 Euro im Zeitraum der Gültigkeit der entsprechenden Richtlinie; das gleiche gilt für spezielle Beratungen (für ausgewählte Beratungsinhalte gilt diese Beschränkung nicht).
Innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Beratung und Zahlung der Beratungskosten muss der Antrag mit Beratungsbericht, Rechnung des Beraters und Kontoauszug des Antragstellenden bei einer Leitstelle eingereicht werden. Bei Vorliegen aller Fördervoraussetzungen erfolgt nach Prüfung die Auszahlung des Zuschusses. Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.
Weiterführende Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie unter www.bafa.de.
