GRÜNDERCOACHING DEUTSCHLAND
Das Gründercoaching Deutschland kann von Existenzgründern in Anspruch genommen werden, deren Beginn der selbständigen Tätigkeit nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Antragsberechtigt sind Existenzgründer bzw. Unternehmer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe.Gefördert werden Maßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.
Von der Förderung ausgeschlossen sind gemäß Richtlinie unter anderem Coachingmaßnahmen, die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben sowie die Aufstellung von Jahresabschlüssen und Buchführungsarbeiten beinhalten.
Existenzgründer erhalten von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in den neuen Bundesländern sowie in den „Phasing Out“-Regionen Brandenburg-Südwest, Lüneburg, Leipzig und Halle einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent, im Geltungsbereich der alten Bundesländer einschließlich Berlin einen Zuschuss von 50 Prozent bei einer maximalen Bemessungsgrundlage (Nettoberaterhonorar) von 6.000,00 Euro.
Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800,00 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden pro Tag.
Die berechnete Umsatzsteuer des gesamten Rechnungsbetrages ist durch die Existenzgründer zu tragen. Die Umsatzsteuer kann nur innerhalb der Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden, wenn der Existenzgründer keine Vorsteuerabzugsberechtigung besitzt und dies in geeigneter Weise nachweist.
Der ausgewählte Gründercoach muss in der KfW-Beraterbörse gelistet sein. Der Unternehmensberater Andreas Muchowitsch ist ein bei der KfW-Beraterbörse gelisteter Berater.
Für weitergehende Fragen zum Gründercoaching Deutschland und der Antragstellung stehen wir gern zur Verfügung.
Einzelheiten zum Gründercoaching Deutschland finden Sie im Merkblatt der KfW unter www.kfw.de.
Ablauf des Coaching:
Antragstellung
Durch den Gründer/Jungunternehmer ist ein Antrag auf eine anteilige Übernahme des Beraterhonorars auszufüllen und auszudrucken. Das Antragsformular kann über das Internetportal der KfW aufgerufen werden. Vor Antragstellung muss bereits der Gründercoach ausgewählt werden, da dieser im Antrag zu benennen ist.
Ein Muster eines Antrages finden Sie unter www.kfw.de.
Vor Abschluss des Coachingvertrages und Beginn der Beratung ist der Antrag im Rahmen eines persönlichen Gespräches bei einem Regionalpartner der KfW einzureichen. Der Regionalpartner leitet den Antrag mit einer Empfehlung an die KfW weiter, diese entscheidet danach über die Zusage eines Zuschusses.
Den für Sie zuständigen Regionalpartner nennen wir Ihnen gern.
Coaching
Nach der schriftlicher Zusage durch die KfW ist mit dem Berater (Gründercoach) ein Coachingvertrag abzuschließen. Die KfW hat eine Empfehlung zur Vertragsgestaltung im Programm Gründercoaching Deutschland abgegeben. Diese Vertragsempfehlung der KfW sollte auch tatsächlich als Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Gründer und Coach genutzt werden.
Das Coaching ist innerhalb von maximal zwölf Monaten ab Erteilung der Zusage durchzuführen und abzurechnen werden.
Nach Abschluss des Coaching erstellt der Coach für den Unternehmer einen Abschlussbericht. Dieser Coachingbericht enthält die wesentlichen Inhalte der Beratung sowie Maßnahmevorschläge und Handlungsempfehlungen als Hilfestellung für die zukünftige Tätigkeit des Unternehmers.
Abrechnung
Nach der Beendigung des Coaching reicht der Unternehmer mit einem Schlussverwendungsnachweis folgende Unterlagen bei der KfW ein:
- Gesamtrechnung des Beraters
- Kontoauszug als Nachweis der Zahlung des Eigenanteiles
- Bescheide über den Bezug von Leistungen nach SGB II bzw. SGB III
- Nachweis, dass das Unternehmen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (wenn zutreffend).
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt je nach vorheriger Vereinbarung an den Unternehmer oder an den Coach.
Für weitergehende Fragen zum Gründercoaching Deutschland und der Antragstellung stehen wir über unser Kontaktformular gern zur Verfügung.
