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GRÜNDERCOACHING DEUTSCHLAND FÜR GRÜNDUNGEN AUS DER ARBEITSLOSIGKEIT
Das Gründercoaching Deutschland ist eine Förderung von Beratungsleistungen nach der erfolgten Existenzgründung. Förderinstitut ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Unternehmen gründeten, können von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Zuschuss für Expertenhilfe erhalten, wenn diese innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung in Anspruch genommen wird. Die Beratungsleistungen dürfen 4.000,00 Euro nicht überschreiten, der Zuschuss beträgt in diesem Fall 90 Prozent (maximal 3.600,00 Euro)!
Voraussetzung für den erhöhten Förderanteil ist der Bezug von Leistungen nach SGB II bzw. SGB III.
Der Gründer übernimmt den Eigenanteil und die Mehrwertsteuer des gesamten Rechnungsbetrages. Letztere wird ihm jedoch im Rahmen des Vorsteuerabzuges durch das Finanzamt erstattet. Bei Unternehmen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, kann diese auch in die förderfähige Summe einfließen - der Höchstbetrag der förderfähigen Beratungskosten erhöht sich dadurch allerdings nicht.
Eine Begleitung und Beratung nach der Gründung ist für alle Jungunternehmen zu empfehlen, da erst dann die tatsächlichen Fragen und Unklarheiten entstehen. Inhalt des Coachings können unter anderem die Optimierung der Betriebsabläufe, die Weiterentwicklung der Marketingstrategie, die Unterstützung in Vertrieb und Kundengewinnung oder die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Marktsituation für eine geplante Geschäftserweiterung sein.
Gemäß Richtlinie der Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie sowie für Arbeit und Soziales sind unter anderem Coachingmaßnahmen die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben sowie die Aufstellung von Jahresabschlüssen und Buchführungsarbeiten grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen.
Die/der ausgewählte Gründercoach muss in der KfW-Beraterbörse gelistet sein. Der Unternehmensberater Andreas Muchowitsch ist ein bei der KfW-Beraterbörse gelisteter Berater.
Für weitergehende Fragen zum KfW-Gründercoaching und der Antragstellung stehen wir gern zur Verfügung.
Einzelheiten zum Gründercoaching Deutschland finden Sie im Merkblatt der KfW auf www.kfw.de.
Ablauf des Coaching:
Antragstellung
Durch den Gründer/Jungunternehmer ist ein Antrag auf eine anteilige Übernahme des Beraterhonorars auszufüllen und auszudrucken. Das Antragsformular kann über das Internetportal der KfW aufgerufen werden. Vor Antragstellung muss bereits Gründercoach gewählt werden, da dieser im Antrag zu benennen ist.
Ein Muster eines Antrages finden Sie unter www.kfw.de.
Vor Abschluss des Coachingvertrages und Beginn der Beratung ist der Antrag im Rahmen eines persönlichen Gespräches bei einem Regionalpartner der KfW einzureichen. Der Regionalpartner leitet den Antrag mit einer Empfehlung an die KfW weiter, diese entscheidet danach über die Zusage eines Zuschusses.
Den für Sie zuständigen Regionalpartner nennen wir Ihnen gern.
Coaching
Nach der schriftlicher Zusage durch die KfW ist mit dem Berater (Gründercoach) ein Coachingvertrag abzuschließen. Die KfW hat eine Empfehlung zur Vertragsgestaltung im Programm Gründercoaching Deutschland abgegeben. Diese Vertragsempfehlung der KfW sollte auch tatsächlich als Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Gründer und Coach genutzt werden.
Das Coaching ist innerhalb von maximal zwölf Monaten ab Erteilung der Zusage durchzuführen und abzurechnen werden.
Nach Abschluss des Coaching erstellt der Coach für den Unternehmer einen Abschlussbericht. Dieser Coachingbericht enthält die wesentlichen Inhalte der Beratung sowie Maßnahmevorschläge und Handlungsempfehlungen als Hilfestellung für die zukünftige Tätigkeit des Unternehmers.
Abrechnung
Nach der Beendigung des Coaching reicht der Unternehmer mit einem Schlussverwendungsnachweis folgende Unterlagen bei der KfW ein:
- Gesamtrechnung des Beraters
- Kontoauszug als Nachweis der Zahlung des Eigenanteiles
- Bescheide über den Bezug von Leistungen nach SGB II bzw. SGB III
- Nachweis, dass das Unternehmen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (wenn zutreffend).
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt je nach vorheriger Vereinbarung an den Unternehmer oder an den Coach.
Für weitergehende Fragen zum Gründercoaching Deutschland und der Antragstellung stehen wir über unser Kontaktformular gern zur Verfügung.
