VORGRÜNDUNGSBERATUNG IN SACHSEN
Existenzgründer im Bundesland Sachsen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bei Inanspruchnahme von Beratungsunternehmen in der Vorgründungsphase erhalten. Hierbei handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 75 Prozent des Tageshonorars des Beraters.
Die geförderte Beratung kann insbesondere folgende Themen beinhalten:
- Sicherung und Optimierung der Finanzierung
- Vorbereitung eines Vertriebs- bzw. Marketingkonzeptes
- Überarbeitung/Weiterentwicklung des Gründungskonzeptes
- Markterschließung
- Standortsuche
- Erarbeitung von operativen Unternehmenszielen/-Strategien
- Personalkonzeptentwicklung / Maßnahmen4 zum Personalaufbau.
Die Beratung soll mindestens 2 und darf höchstens jedoch 10 Tagewerke umfassen. Zu beachten ist jedoch, dass Beratungen bis zu 5 Tagen als Kurzberatungen gelten, die von Kammern oder Verbänden durchgeführt werden (müssen). Erst bei zeitlich darüber hinaus gehenden Leistungen können dafür externe Berater in Anspruch genommen werden.
Die durch die Gründer zu wählenden Berater müssen als Gründercoach bei der KfW-Beraterbörse gelistet sein. Der Unternehmensberater Andreas Muchowitsch ist ein für die Vorgründungsberatung zugelassener Berater.
Interessenten (angehende gewerbliche Existenzgründer) wenden sich vor Inanspruchnahme der Beratungsleistungen zunächst an die Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern, zukünftig freiberuflich tätige Gründer an den Landesverband der Freien Berufe Sachsen e.V.. Bei diesem Gespräch ist bereits der Entwurf des Unternehmenskonzeptes vorzulegen. Diese Stellen geben eine Empfehlung für eine geförderte Beratung. Bewilligungsbehörde ist danach die Sächsische Aufbaubank.
Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.
Wir unterstützen Sie gern bei der Antraqstellung auf die Förderung der Beratung in der Vorgründungsphase.
