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FÖRDERUNG

Die Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen oder land- bzw. forstwirtschaftlichen Tätigkeit in Form einer Existenzgründung wird durch Bund, Länder und Landkreise, Bundesagentur für Arbeit, Finanzämter, Kreditinstitute und andere Institutionen in unterschiedlicher Form gefördert.

 

Zu unterscheiden ist hierbei unter anderem die Förderung

  • der Lebenshaltung in den ersten Monaten nach der Gründung
  • der Finanzierung von Gründungsvorhaben durch zinsverbilligte Darlehen
  • in Form der Gewährung von Zuschüssen für Investitionen
  • der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen
  • der Einstellung von Personal
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