GLOSSAR
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Abschreibung
Wertminderungsbetrag eines Wirtschaftsgutes, der unter anderem durch Gebrauch, technischen Fortschritt entsteht und als Betriebsausgabe steuerlich angesetzt wird.
AfA
Absetzung für Abnutzung = Abschreibung
AO
Abgabenordnung
B
Betrieb
Stätte zur Verfolgung arbeitstechnischer Zwecke (Produktion, Dienstleistung. Vertrieb, Verwaltung etc.). Sie bildet die technisch-organisatorische Einheit.
Zum Zweck der Leistungserbringung bedarf es im Betrieb bestimmter Elementarfaktoren. Hierzu zählen unter anderem Grundstücke, Gebäude, Wirtschaftsgüter, Waren, Betriebsmittel.
Bilanz
Zeitpunktbezogene, kurz gefasste Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Schulden (Passiva) eines Unternehmens. Sie ist ein Bestandteil des Jahresabschlusses der buchführungspflichtigen Unternehmen.
Bonität
Sie bezeichnet die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens bzw. einer Person. Neben materieller Kriterien wie Liquidität und Vermögen als auch persönliche Eigenschaften wie fachliche Qualifikationen und Kompetenzen, Zuverlässigkeit und Ruf.
Break-even-Punkt
Zeitpunkt, an dem die Umsatzerlöse gerade die Gesamtkosten des Betriebs decken. Der Betrieb verfügt an diesem Punkt demzufolge weder über Gewinn noch Verlust.
D
Debitoren
Kreditor = Kreditnehmer = Schuldner
Distributionspolitik
Vertriebs-/Absatzpolitik
E
Effektivzins
Er gibt die tatsächlichen Kosten für einen Kredit in Prozent an. Er beinhaltet unter anderem den Nominalzins, Laufzeit, Tilgungsraten und einmalige Gebühren.
F
Factoring
Finanzierungsgeschäft, bei welchem ein Finanzierungsinstitut (Factor) von einem Unternehmen offene Forderungen ankauft. Dieses übernimmt dann die Entgegennahme des Rechnungsbetrag durch den Schuldner und gegebenenfalls auch das Mahnwesen.
Firma
Name eines Kaufmanns, unter dem er seine Geschäfte betreibt, seine Unterschrift abgibt, klagt und verklagt werden kann (Grundlage: § 17 HGB)
G
GWG
geringwertiges Wirtschaftsgut
H
Haftungsfreistellung
Übernahme eines Teiles eines Haftungsrisikos (unter anderem eines Existenzgründungs- oder Unternehmerdarlehens) zum Beispiel durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). durch Dadurch wird das Risiko einer Hausbank an der Finanzierung minimiert.
HGB
Handelsgesetzbuch
I
Investitionszuschuss
Hierbei handelt es sich um eine in der Regel nicht rückzahlbaren (verlorenen) Zuwendung an einer Investition eines Existenzgründers oder eines Unternehmers.
J
Joint Venture
(gemeinsames Wagnis/Risiko)
Gründung eines neuen Unternehmens (Tochtergesellschaft) durch mehrere rechtlich selbständige Unternehmen (Muttergesellschaften).
K
KMU
kleine und mittelständische Unternehmen
Kreditoren
Kreditor = Kreditgeber = Gläubiger
L
Liquidität
Fähigkeit eines Unternehmens (oder einer Privatperson) zur rechtzeitigen Realisierung seiner Zahlungsforderungen
