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A

Abschreibung

Wertminderungsbetrag eines Wirtschaftsgutes, der unter anderem durch Gebrauch, technischen Fortschritt entsteht und als Betriebsausgabe steuerlich angesetzt wird.

AfA

Absetzung für Abnutzung = Abschreibung

AO

Abgabenordnung

B

Betrieb

Stätte zur Verfolgung arbeitstechnischer Zwecke (Produktion, Dienstleistung. Vertrieb, Verwaltung etc.). Sie bildet die technisch-organisatorische Einheit.
Zum Zweck der Leistungserbringung bedarf es im Betrieb bestimmter Elementarfaktoren. Hierzu zählen unter anderem Grundstücke, Gebäude, Wirtschaftsgüter, Waren, Betriebsmittel.

Bilanz

Zeitpunktbezogene, kurz gefasste Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Schulden (Passiva) eines Unternehmens. Sie ist ein Bestandteil des Jahresabschlusses der buchführungspflichtigen Unternehmen.

Bonität

Sie bezeichnet die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens bzw. einer Person. Neben materieller Kriterien wie Liquidität und Vermögen als auch persönliche Eigenschaften wie fachliche Qualifikationen und Kompetenzen, Zuverlässigkeit und Ruf.

Break-even-Punkt

Zeitpunkt, an dem die Umsatzerlöse gerade die Gesamtkosten des Betriebs decken. Der Betrieb verfügt an diesem Punkt demzufolge weder über Gewinn noch Verlust.

D

Debitoren

Kreditor = Kreditnehmer = Schuldner

Distributionspolitik

Vertriebs-/Absatzpolitik

E

Effektivzins

Er gibt die tatsächlichen Kosten für einen Kredit in Prozent an. Er beinhaltet unter anderem den Nominalzins, Laufzeit, Tilgungsraten und einmalige Gebühren.

F

Factoring

Finanzierungsgeschäft, bei welchem ein Finanzierungsinstitut (Factor) von einem Unternehmen offene Forderungen ankauft. Dieses übernimmt dann die Entgegennahme des Rechnungsbetrag durch den Schuldner und gegebenenfalls auch das Mahnwesen.

Firma

Name eines Kaufmanns, unter dem er seine Geschäfte betreibt, seine Unterschrift abgibt, klagt und verklagt werden kann (Grundlage: § 17 HGB)

G

GWG

geringwertiges Wirtschaftsgut

H

Haftungsfreistellung

Übernahme eines Teiles eines Haftungsrisikos (unter anderem eines Existenzgründungs- oder Unternehmerdarlehens) zum Beispiel durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). durch Dadurch wird das Risiko einer Hausbank an der Finanzierung minimiert.

HGB

Handelsgesetzbuch

I

Investitionszuschuss

Hierbei handelt es sich um eine in der Regel nicht rückzahlbaren (verlorenen) Zuwendung an einer Investition eines Existenzgründers oder eines Unternehmers.

J

Joint Venture

(gemeinsames Wagnis/Risiko)
Gründung eines neuen Unternehmens (Tochtergesellschaft) durch mehrere rechtlich selbständige Unternehmen (Muttergesellschaften).

K

KMU

kleine und mittelständische Unternehmen

Kreditoren

Kreditor = Kreditgeber = Gläubiger

L

Liquidität

Fähigkeit eines Unternehmens (oder einer Privatperson) zur rechtzeitigen Realisierung seiner Zahlungsforderungen


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