Nebenberuflich Selbständige haben bei der Ausübung ihrer Tätigkeit bestimmte Buchführungspflichten zu erfüllen.
Aufgrund der voraussichtlichen Rechtsform und anzunehmenden Betriebsgröße im Nebenerwerb (in Bezug auf Umsatz und Gewinn) wird die Einfache Buchführung maßgebend sein. In diesem Fall ist man nicht buchführungspflichtig – es besteht jedoch eine Aufzeichnungspflicht. Das heißt, durch die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben eines Jahres wird der Gewinn bzw. Verlust des Unternehmens ermittelt.

 

(Eine weitere Art ist die Buchführungspflicht, die Doppelte Buchführung. Hier werden bei der laufenden Buchführung Konten geführt. Am Jahresende werden eine Bilanz (Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden) und eine GuV -Gewinn- und Verlustrechnung- (Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben) erstellt. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass diese Form der Buchführung für eine nebenberufliche Selbständigkeit grundsätzlich nicht relevant ist.)

 

Sie finden Informationen zur

Hinweis zur Inanspruchnahme eines Steuerbüros / Lohnsteuerhilfevereins

Unternehmern ist es selbstverständlich freigestellt, die Buchführung, den Jahresabschluss und die Steuererklärungen selbst zu erstellen. Es besteht generell kein Erfordernis und keine gesetzliche Vorgabe, eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater mit der Erledigung dieser Aufgaben zu beauftragen. Für den Fall, dass ein Steuerbüro beauftragt wird, sollte man sich allerdings nicht vollkommen (blind) auf dieses verlassen.


Grundsätzlich gilt: Verantwortlich und haftbar für die Buchführung und die steuerlichen Pflichten sind stets die Steuerpflichtigen (hier: die/der nebenberuflich Selbständige) – auch wenn diese Aufgaben einem Steuerberater übertragen werden! Eine Steuerberaterin bzw. ein Steuerberater haftet zwar für ihre/seine zu erbringende Leistungen, nicht aber für die Buchführung und Steuerpflichten des Nebenbei-Unternehmens.

 

Ein Lohnsteuerhilfeverein darf keine laufende Buchführung, keinen Jahresabschluss und keine auf das Unternehmen bezogene Steuererklärung(en) erstellen.  

Buchführungsseminar

Nebenberuflich Selbständige sollten grundlegende Kenntnisse in buchhalterischen und steuerlichen Fragen besitzen. Somit können gravierende Fehler vermieden werden, die später zu Steuernachzahlungen oder Sanktionen der Finanzbehörden führen können.

 

Im Workshop „Einfache Buchführung / Einnahmen-Überschuss-Rechnung“ werden Kenntnisse unter anderem zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung, Umgang mit der Finanzbehörde, Kasse und Geschäftskonto, Belegwesen, Betriebseinnahmen, -ausgaben und Abschreibung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung sowie Einkommensteuer und Umsatzsteuer vermittelt.
Daran schließt sich ein praktischer Teil an, in dem die laufende Buchführung sowie die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen erlernt bzw. geübt werden kann.

 

Unsere nächsten Workshops ‚Einfache Buchführung / Einnahmen-Überschuss-Rechnung‘ finden Sie bei Veranstaltungen.