Andreas Muchowitsch Unternehmensberatung GmbH
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FACHKUNDIGE STELLUNGNAHME

Die Andreas Muchowitsch Unternehmensberatung GmbH erstellt fachkundige Stellungnahmen unter anderem für die Beantragung von Gründungszuschuss (nach § 57 Abs. 2 Nr. 3 SGB III) oder Einstiegsgeld bei den Agenturen für Arbeit bzw. den Trägern der Grundsicherung oder zur Antragstellung auf Förderdarlehen.

 

Grundlage der Erstellung der fachkundigen Stellungnahme zur Tragfähigkeit einer Existenzgründung bildet ein aussagefähiger Businessplan einschließlich Markt-/Bedarfsanalyse und Finanzplanung. Darüber hinaus sollten -wenn vorgegeben- die entsprechenden Formblätter beigefügt sein. Hinweise dazu finden Sie unter Gliederung Businessplan. Bei der Antragstellung auf Gründungszuschuss sind dies die Blätter "Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung (§ 57 SGB III)" und "Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung nach § 57 Abs. 2 Nr. 3 SGB III".

 

Für die Erstellung einer fachkundigen Stellungnahme berechnen wir

 

  bei Vorhaben Honorar
A ohne geplante Inanspruchnahme eines Darlehens 119,00 Euro (inklusive Mehrwertsteuer)
B mit geplanter Inanspruchnahme eines Darlehens 178,50 Euro (inklusive Mehrwertsteuer)

darin enthaltene Leistung:

  • die Durchsicht des Businessplanes,
  • eine möglicherweise notwendige telefonische Rücksprache mit Ihnen
  • die Abgabe der fachkundigen Stellungnahme (Ausfüllen des Formblattes und kurze schriftliche zusammenfassende Darstellung der Einschätzung)

 

Ergeben sich bei der Durchsicht der Unterlagen Fragestellungen, Erklärungsbedarf oder aus unserer Sicht noch leicht zu recherchierende bzw. in den Plan aufzunehmende Punkte, informieren wir Sie darüber. Sie können diese beantworten oder nachreichen. Danach erarbeiten wir unsere Stellungnahme. Nach endgültiger Vorlage der vollständigen Unterlagen und möglicher Erläuterungen behalten wir uns ca. 1 Woche für die Abgabe der fachkundigen Stellungnahme vor.

 

Bitte nehmen Sie vor Zusendung der Unterlagen kurz Kontakt per Telefon oder Mail mit uns auf.

 

Sollten bei der Durchsicht des Businessplanes aus unserer Sicht größere Defizite in der Planung und im Businessplan erkennbar sein, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass wir keine Gefälligkeitsgutachten abgeben. An Stelle der fachkundigen Stellungnahme übergeben wir Ihnen eine detaillierte Auflistung und Erläuterung der unserer Meinung nach bestehenden Schwachstellen und Risiken. Hierfür ist ebenfalls das Honorar in Höhe von 119,00 bzw. 178,50 Euro fällig. Wir unterbreiten Ihnen in diesem Fall gern ein Angebot für eine Unterstützung bei der zusätzlichen Planung und Überarbeitung Ihres Businessplanes. Im Falle einer Auftragserteilung an uns verrechnen wir selbstverständlich den bereits durch Sie gezahlten Betrag mit dem dadurch entstehenden Honorar.

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